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| AGB der Agentur praxistotal |
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| Geschrieben von Leitung der Agentur | |
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Agentur „praxistotal“ - Frank Stratmann. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 03/2006) gelten für alle Rechtsgeschäfte mit uns. Abweichende Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
A. Allgemeine Regeln für Beratungs- und Seminarverträge
1. Geltungsbereich der allgemeinen Regeln 1.1 Die Bestimmungen der Ziffern 1. bis 10. gelten für sämtliche Beratungs- und Schulungsangebote und für sämtliche Verträge der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ mit ihren Auftraggeber unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ angebotenen bzw. übernommenen Leistungen. 1.2 Soweit Beratungsverträge oder Angebote der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 1.3 Die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren.
2. Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers 2.1 Eine wesentliche Voraussetzung für die Effizienz der Zusammenarbeit und die Qualität der „PRAXISTOTAL“-Leistungen ist eine möglichst umfassende Information der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird daher in eigener Person und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter in dem Projekt mitwirken wie folgt: Sämtliche Fragen der „PRAXISTOTAL“-Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens und zu Geschäftspartnern werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die „PRAXISTOTAL“-Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann. 2.2 Die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können. 2.3 Von der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ unverzüglich schriftlich mitgeteilt. 2.4 Das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informiert wird. 2.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
3 Datensicherung des Auftraggeber Der Auftraggeber stellt rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten der „PRAXISTOTAL“-Berater sicher, dass an seinen EDV-Geräten von „PRAXISTOTAL“-Mitarbeitern aufgezeichnete Daten im Fall der Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).
4 Leistungsänderungen 4.1 Die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggeber Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. 4.1 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. 4.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen. 4.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
5 Berichterstattung 5.1 Die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich, soweit im Auftrag vereinbart, Bericht zu erstatten. Der Auftraggeber und die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Beratung sieht mehrere Stufen vor, die in so genannten Meilensteinen dokumentiert werden. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluss der Beratertätigkeiten durch die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ soweit er diesen Bericht schriftlich einfordert. Ansonsten dokumentieren sich die Beratungsleistungen durch die erbrachten Meilenstein-Dossiers selbst. Als Meilensteine gelten Projektphasen wie Analyse, Strategie und andere Module im Rahmen der Beratungsleistungen.
6 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit 6.1 Die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind oder die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ beispielsweise einen unvorhergesehenen Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der AGENTUR „PRAXISTOTAL“, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. 6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von Ziffer 6.1. die Leistung der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ dauerhaft unmöglich, so wird die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ von ihren Vertragspflichten frei. Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ zu vertreten sind, gelten ergänzend Ziffern 7.2. bis 7.5. 6.3 Die Stornierung eines Seminars, einer Analyse oder Strategieausarbeitung sowie Vortrags oder Workshops durch den Auftraggeber, die spätestens 21 Tage vor Veranstaltungs- oder Seminarbeginn bei uns eintrifft, befreit den Auftraggeber von der Zahlung des Honorars. Bei Stornierung oder Umbuchung nach diesen 21 Tagen ist 60 % des vereinbarten Nettohonorars zu entrichten.
7 Gewährleistung, Haftung 7.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eine von der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ erstellten Leistung darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Ziffer 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Auftraggeber führen. Die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Auftraggeber durch Nichtbeachtung der Ziffer 3. dieser AGB. 7.2 Für Schäden des Auftraggebers haftet die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe und Mitglieder nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich sind. Im Übrigen haftet die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlungen nur, wenn und soweit sie von der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung. 7.3 Die Haftung der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den zweifachen Wert des Auftrages, maximal auf €5.000,- wenn der Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe versichert sein sollte. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Wünscht der Auftraggeber dagegen eine Haftung der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ notfalls über diese Grenze hinaus, so bedarf dies einer gesonderten Regelung im Einzelfall. 7.4 Die Beschränkungen in Ziffer 7.2. und 7.3. gelten nicht, wenn und soweit Schadensersatzansprüche auf dem Fehlen von etwa einer zugesicherten Eigenschaft einer von der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ erstellten Leistung beruhen.
8 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung. Alle weiteren etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ verjähren in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsmäßigen Tätigkeit.
9 Rechungsstellung, Zahlung 9.1 Preisangebote sind stets freibleibend und werden in Euro angegeben. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrags durch uns. Die den Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Offensichtliche Irrtümer, die uns beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen uns zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag. 9.2 Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ berechtigt, Honorar und angefallene Auslagen monatlich im Nachhinein auf der Basis der bei ihr jeweils geltenden Tagessätze dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung, solange die Monatsrechnung insgesamt die vereinbarte Pauschale nicht übersteigt. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ sind sofort zur Zahlung fällig. Nach 4 Wochen ab Rechnungsstellung tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. 9.3 Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. 9.4 Ist der Auftraggeber mit einem Ausgleich fälliger Zahlungen in Verzug, so ist die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen alleine zu Lasten des Auftraggebers.
10 Schutz des geistigen Eigentums 10.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 10.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. 10.3 Als Teilnehmerunterlagen für Seminare, Workshops oder Vorträge werden urheberrechtliche geschützte Texte und Daten, Checklisten, Ablaufpläne und Materialien ausgegeben. Die Teilnehmerunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch die Teilnehmer bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung, Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns, auch von Teilen der Unterlagen sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt wird.
11 Rechtswahl, AGB von Auftraggeber 11.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ gilt nur deutsches Recht. 11.2 Allg. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entfalten gegenüber der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ keine Wirkung, selbst wenn die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht. 11.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen an die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ ist Meschede. 11.4 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ ist Meschede. Klagen der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ gegen den Auftraggeber ist Meschede gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
B. Ergänzende Bestimmungen für Werkverträge
12 Anwendungsbereiche der Ziffern 12. bis 15.
13 Vergütung von Werkleistungen 13.1 Hat die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ dem Auftraggeber das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung eingeräumt und der Auftraggeber hiervon Gebrauch gemacht, so darf die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ dem Auftraggeber neben den Auslagen die von ihr erbrachten Leistungen berechnen. Berechnungsgrundlagen sind die aufgewendete Arbeitszeit und die durchschnittlichen Tagessätze der im Rahmen des jeweiligen Projektes eingesetzten AGENTUR „PRAXISTOTAL“-Berater. Mehr als den für das Projekt etwa vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis wird die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ nach dieser Vorschrift nicht abrechnen. 13.2 Ziffer 12.1 gilt entsprechend, wenn die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ den Vertrag vor Erstellung des Werkes oder Teilwerkes rechtswirksam beendet hat.
14 Abnahme von Werkleistungen 14.1 Die AGENTUR „PRAXISTOTAL“ legt dem Auftraggeber das vertragsmäßig hergestellte Werk vor. Nimmt der Auftraggeber das Werk bei Vorlage oder sonstiger Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab oder holt der Auftraggeber diese Beanstandung auch innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage bzw. Bereitstellung nicht nach, so gilt das Werk als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber gilt als Abnahme. 14.2 Ist nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Benachrichtigung des Auftraggeber über die Vollendung des Werkes. 14.3 Die vorstehenden Regeln über die Abnahme gelten entsprechend für etwaige voneinander abgrenzbare Teilleistungen der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ innerhalb der einzelnen im Werkvertrag etwa vereinbarten Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahme- und Präsentationstermine vereinbart werden.
15 Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung 15.1 Etwaige Mängel des Werkes und das Fehlen von etwa zugesicherten Eigenschaften des Werkes sind der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. 15.2 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Wird innerhalb angemessener Zeit nicht nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung derjenigen Vertragsteile verlangen, die von dem Mangel betroffen sind. 15.3 Die Verjährungsfrist für Werkleistungen der AGENTUR „PRAXISTOTAL“ (Begriffsbestimmung in Ziffer 12) richtet sich nach § 634a BGB und beginnt, abweichend mit der Abnahme des Werkes (vgl. Ziffer 14.). 15.4 Im Übrigen bleiben die Regelungen in Ziffer 7. unberührt.
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